Statistische Daten des Berichts zur Wirkungsorientierung für das Jahr 2020

Statistische Zahlen des Berichts 2020

Wirkungsziele und deren Zielerreichungsgrade

  • Anzahl der Wirkungsziele: 121
  • davon überplanmäßig erreicht: 16
  • davon zur Gänze erreicht: 34
  • davon überwiegend erreicht: 35
  • davon teilweise erreicht: 16
  • davon nicht erreicht: 15
  • Zielerreichungsgrad nicht vorhanden: 5

Wirkungszielkennzahlen und deren Zielerreichungsgrade

  • Anzahl der Wirkungszielkennzahlen: 405
  • davon überplanmäßig erreicht: 149
  • davon zur Gänze erreicht: 73
  • davon überwiegend erreicht: 36
  • davon teilweise erreicht: 18
  • davon nicht erreicht: 104
  • Zielerreichungsgrad nicht vorhanden: 25

Maßnahmen und deren Zielerreichungsgrade

  • Anzahl der Maßnahmen: 252
  • davon überplanmäßig erreicht: 34
  • davon zur Gänze erreicht: 111
  • davon überwiegend erreicht: 46
  • davon teilweise erreicht: 37
  • davon nicht erreicht: 22
  • Zielerreichungsgrad nicht vorhanden: 2

Wirkungsziele nach Untergliederungen

Untergliederung: UG 01 UG 01 (PrK) Präsidentschaftskanzlei (verantwortlich: Präsidentschaftskanzlei)

Leitbild der Untergliederung

Der Bundespräsident wird als einziges oberstes Vollzugsorgan vom Volk gewählt. Die Präsidentschaftskanzlei steht dem Bundespräsidenten zu Wahrnehmung seiner Kompetenzen und Aufgaben in organisatorischer und inhaltlicher Hinsicht zur Verfügung.

Untergliederung: UG 02 UG 02 (Parl) Bundesgesetzgebung (verantwortlich: Parlamentsdirektion)

Leitbild der Untergliederung

Das Parlament ist der zentrale Ort unserer Demokratie. Zur Unterstützung der parlamentarischen Aufgaben und zur Besorgung der Verwaltungsangelegenheiten der Organe der Bundesgesetzgebung ist die Parlamentsdirektion berufen. Sie garantiert den reibungslosen Ablauf des parlamentarischen Geschehens und versteht sich als serviceorientiertes Dienstleistungsunternehmen für Mitglieder des Nationalrates, des Bundesrates und des Europäischen Parlaments sowie für Institutionen und alle am parlamentarischen Geschehen Interessierten.

Untergliederung: UG 03 UG 03 (VfGH) Verfassungsgerichtshof (verantwortlich: Verfassungsgerichtshof)

Leitbild der Untergliederung

Der Verfassungsgerichtshof ist zur Sicherung der Verfassungsmäßigkeit staatlichen Handelns in Gesetzgebung und Vollziehung berufen. Im Besonderen obliegt ihm die Garantie der Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger gegenüber dem Gesetzgeber und der Verwaltung. Mit seinen Entscheidungen bietet der Verfassungsgerichtshof dem Gesetzgeber Orientierungssicherheit bei seinen rechtspolitischen Entscheidungen.

Untergliederung: UG 04 UG 04 (VwGH) Verwaltungsgerichtshof (verantwortlich: Verwaltungsgerichtshof)

Leitbild der Untergliederung

Der Verwaltungsgerichtshof garantiert als Höchstgericht den Anspruch der Bürgerinnen und Bürger auf Rechtssicherheit im Umgang mit der österreichischen Verwaltung. Als höchste Rechtsschutzinstanz stellt er das gesetzmäßige Handeln der Verwaltungsbehörden sicher und stärkt damit das Vertrauen in die Institutionen unserer demokratischen Gesellschaft.

Untergliederung: UG 06 UG 06 (RH) Rechnungshof (verantwortlich: Rechnungshof)

Leitbild der Untergliederung

Der Rechnungshof überprüft auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene im Rahmen der ihm verfassungsgemäß zukommenden Unabhängigkeit, ob die zur Verfügung gestellten Mittel sparsam, wirtschaftlich und zweckmäßig eingesetzt werden. Seine Kernaufgabe ist das Prüfen und Beraten. Er trägt dazu bei, das Vertrauen in die Demokratie und in ihre Einrichtungen zu untermauern, Transparenz über den Einsatz der öffentlichen Mittel zu schaffen und damit Effizienz und Effektivität im öffentlichen Bereich zu steigern. Er schafft so einen wesentlichen Mehrwert und Nutzen für die Gesellschaft. Als wichtigstes Ziel strebt er den bestmöglichen Einsatz der öffentlichen Mittel im Sinn einer nachhaltigen Entwicklung an, das heißt, eine Verringerung der Kosten bzw. eine Erhöhung des Nutzens beim Einsatz der öffentlichen Mittel.

Untergliederung: UG 10 UG 10 (BKA) Bundeskanzleramt (verantwortlich: Bundeskanzleramt)

Leitbild der Untergliederung

Als Bindeglied zwischen den Gebietskörperschaften, dem Parlament und den Bundesverwaltungsstellen schafft das Bundeskanzleramt den Rahmen für eine aktive Regierungspolitik. Es agiert als Service- und Informationsdrehscheibe sowohl für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen als auch für die öffentliche Verwaltung Österreichs auf Basis der ständigen Weiterentwicklung von (digitalen) Verwaltungsservices des eigenen Wirkungsbereichs. Aufgrund seiner Koordinierungsfunktion leistet es einen wichtigen Beitrag zur Gestaltung der europäischen Zukunft in Zusammenarbeit mit der gesamten Bundesverwaltung sowie den Gebietskörperschaften. Weiters ist das Bundeskanzleramt für die staatliche Verfassung zuständig und sichert die Rechtstaatlichkeit. Das Bundeskanzleramt fördert Integration, Gleichstellung und Chancengerechtigkeit als maßgeblichen Beitrag zu Freiheit, Wohlstand sowie sozialem Frieden insbesondere durch einen intensiven Stakeholderdialog sowie die Erstellung von Strategien und Maßnahmen.

Untergliederung: UG 11 UG 11 (BMI) Inneres (verantwortlich: Bundesministerium für Inneres)

Leitbild der Untergliederung

Wir tragen dazu bei, Österreich zum sichersten Land der Welt zu machen. Wir bieten den Menschen Sicherheit, Hilfe und Dienstleistungen der staatlichen Verwaltung. Unsere Kernleistungen in den Bereichen öffentliche Ordnung und Sicherheit, Kriminalitäts- und Gewaltbekämpfung und -prävention sind ein maßgeblicher Beitrag zu Freiheit, Wohlstand und sozialem Frieden. Ein geordnetes und friedliches Zusammenleben aller Menschen in unserem Land wird dadurch ermöglicht.

Untergliederung: UG 14 UG 14 (BMLV) Militärische Angelegenheiten (verantwortlich: Bundesministerium für Landesverteidigung)

Leitbild der Untergliederung

Das Österreichische Bundesheer (ÖBH) leistet im Rahmen der militärischen Landesverteidigung einen nachhaltigen Beitrag zum Schutz der staatlichen Souveränität und steht ständig als strategische Handlungsreserve für Katastrophenhilfeeinsätze für die Bevölkerung sowie für den Schutz der strategischen Infrastruktur Österreichs zur Verfügung. Das ÖBH leistet mit bestens ausgebildeten Soldatinnen und Soldaten und modern ausgestattet einen Beitrag zu internationalen Maßnahmen der Friedenssicherung, der humanitären Hilfe und Katastrophenhilfe, vor allem im Rahmen der Vereinten Nationen und der Europäischen Union.

Untergliederung: UG 16 UG 16 (BMF) Öffentliche Abgaben (verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen)

Leitbild der Untergliederung

Der Staatshaushalt bedarf einer tragfähigen Finanzierung, die durch ein angemessenes Abgabenaufkommen zu sichern ist. Die Steuergesetze sollen Beschäftigung, Investitionen und Innovationen fördern, den Standort sichern sowie einfach und leistungsgerecht sein. Die Besteuerung erfolgt effizient, gerecht und gleichmäßig.

Untergliederung: UG 17 UG 17 (BMKÖS) Öffentlicher Dienst und Sport (verantwortlich: Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport)

Leitbild der Untergliederung

Wir sichern und fördern Leistungsfähigkeit. Durch ein professionelles Personal- und Organisationsmanagement im Bundesdienst sichern wir die öffentliche Leistungsfähigkeit der Bundesverwaltung und bieten geeignete Steuerungsinstrumente und Services an. Die Förderung der sportlichen Leistungsfähigkeit im Spitzensport und in der breiten Bevölkerung trägt dazu bei, dass die Gesundheit und das Wohlbefinden sowie die Begeisterung an den Höchstleistungen unserer Sportlerinnen und Sportler weiter verbessert werden.

Untergliederung: UG 18 UG 18 (BMI) Fremdenwesen (verantwortlich: Bundesministerium für Inneres)

Leitbild der Untergliederung

Geordnete Migration und die Optimierung des Fremden- und Asylwesens stellt einen nachhaltigen Beitrag zu Sicherheit und sozialem Frieden in Österreich und auch Europa dar. Es wird Schutz für die, die ihn benötigen gewährleistet und ein friedliches und soziales Zusammenleben in Österreich gefördert.

Untergliederung: UG 23 UG 23 (BMF) Pensionen - Beamtinnen und Beamte (verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen)

Leitbild der Untergliederung

Wir sichern eine eigenständige und angemessene Altersversorgung der Beamtinnen und Beamten, die sich an den Entwicklungen der gesetzlichen Pensionsversicherung orientiert, wobei Angelegenheiten des Pensionsrechts der öffentlich Bediensteten in den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport fallen.

Untergliederung: UG 24 UG 24 (BMSGPK) Gesundheit (verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz)

Leitbild der Untergliederung

Unser Ziel ist es, der gesamten Bevölkerung ein Leben in Gesundheit zu ermöglichen. Dabei verstehen wir Gesundheit als Zustand körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens und nicht allein als Fehlen von Krankheit und Gebrechen. Dies streben wir unter Wahrung des Solidaritätsprinzips, unter Berücksichtigung des Alters und Geschlechts, ohne Unterscheidung nach Bildung, Status sowie unabhängig vom Wohnort und ethnischer Zugehörigkeit in Zusammenarbeit mit allen Partnerinnen und Partnern des Gesundheitswesens an. Um dieses Ziel zu erreichen, sorgen wir für eine auf hohem Niveau qualitätsgesicherte, flächendeckende, leicht zugängliche und finanzierbare Gesundheitsförderung, -vorsorge und -versorgung für die gesamte Bevölkerung. Wirkungsvolle Gesundheitsförderung und -vorsorge beruht auch auf der Vermeidung von Gesundheitsrisiken und dem Schutz der Verbraucherinnen- und Verbraucherinteressen sowie der Gewährleistung der Tiergesundheit und des Tierschutzes.

Untergliederung: UG 25 UG 25 (BKA) Familie und Jugend (verantwortlich: Bundeskanzleramt)

Leitbild der Untergliederung

Familien sind das feste Fundament unserer Gesellschaft und werden in all ihren vielfältigen Formen von uns respektiert und unterstützt. Familien erbringen mit ihren Erziehungs- und Betreuungsaufgaben für Kinder und pflegebedürftige Familienmitglieder für den Zusammenhalt der Gesellschaft und der Generationen wichtige und wertvolle Leistungen. Daher hat gerade auch in einer sich rasch wandelnden Gesellschaft die Familienpolitik einen zentralen Stellenwert. Schwerpunkte sind: – Verstärkter Lasten- und Leistungsausgleich im Interesse der Familie, Verringerung der Armutsgefährdung der Familien – Verbesserung von gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für Familien mit nicht selbsterhaltungsfähigen Kindern und betreuungspflichtigen Angehörigen – Finanzielle und ideelle Unterstützung bzw. Anerkennung der Familien in ihrer Aufgabenstellung – Einbindung junger Menschen in gesellschaftliche Entscheidungsprozesse

Untergliederung: UG 30 UG 30 (BMBWF) Bildung (verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung)

Leitbild der Untergliederung

Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung gestaltet im Rahmen der UG 30 die Rahmenbedingungen für umfassende Bildung. Die Zielsetzungen der wesentlichen strategischen Handlungsfelder konzentrieren sich auf die Steigerung des Leistungs- und Bildungsniveaus, den Ausbau der Bedarfsorientierung sowie der Chancen- und Geschlechtergerechtigkeit und der Förderung der Sprachkompetenz in der Unterrichtssprache Deutsch. Darüber hinaus gilt es, effektive und effiziente Strukturen und Abläufe in der Schulorganisation und Bildungsverwaltung sicherzustellen.

Untergliederung: UG 31 UG 31 (BMBWF) Wissenschaft und Forschung (verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung)

Leitbild der Untergliederung

Wir tragen Verantwortung für Wissenschaft, Forschung und Hochschulbildung als unverzichtbare Basis des Gemeinwohls, der Leistungs- und Zukunftsfähigkeit in Österreich und gestalten maßgeblich die Rahmenbedingungen für wissenschaftliche und künstlerische Kreativität und Ideenreichtum, erfolgreiche Forschung und gesellschaftliche Innovation. Wir leisten wichtige Beiträge zur nachhaltigen Entwicklung des nationalen wie europäischen Hochschul- und Forschungsraums und positionieren Österreich international im Kreis der erfolgreichen Forschungsnationen. Nachwuchsförderung und die Förderung von wissenschaftlichen Karrieren haben für uns höchste Priorität.

Untergliederung: UG 32 UG 32 (BMKÖS) Kunst und Kultur (verantwortlich: Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport)

Leitbild der Untergliederung

Die hervorragenden Leistungen in Kunst und Kultur sind ein wesentlicher Faktor für die Bedeutung Österreichs in der Welt und Standortfaktor in den Regionen. Kunst und Kultur sind auch bedeutende Elemente des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Die Freiheit des kulturellen und kreativen Schaffens ist nicht nur Voraussetzung für eine facettenreiche und qualitätsvolle Kunst- und Kulturlandschaft. Künstlerische Positionen zu Fragen unserer Zeit sind auch wichtige Beiträge zur Diagnose gesellschaftlicher Herausforderungen. Das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (BMKÖS) gestaltet die Rahmenbedingungen für das Schaffen und Vermitteln von Kunst und Kultur und bekennt sich daher ausdrücklich zur öffentlichen Förderung von und zur Verantwortung für Kunst und Kultur. Je mehr Verständnis dafür geschaffen werden kann, desto mehr Gewicht erhalten Inhalte und deren Ausgestaltung gegenüber der Frage der Finanzierung künstlerischer und kultureller Vorhaben.

Untergliederung: UG 33 UG 33 (BMDW) Wirtschaft (Forschung) (verantwortlich: Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort)

Leitbild der Untergliederung

Das BMDW ist Impulsgeber und maßgeblicher Unterstützer für die unternehmensbezogene angewandte Forschung, Technologie und Innovation und konzentriert seine Aktivitäten auf jene Felder, in denen die Voraussetzungen für eine langfristige internationale Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Wirtschaft und eine Sicherung qualitativ hochwertiger Arbeitsplätze sowie des Wirtschaftsstandortes Österreich geschaffen werden („standortrelevante Forschung“). Die Digitalisierung der Wirtschaft spielt dabei eine zentrale Rolle. Das BMDW unterstützt mit seinen Programmen und Maßnahmen die Ziele der Strategie der Bundesregierung für Forschung, Technologie und Innovation (FTI), wonach Österreich in den nächsten Jahren zu den innovativsten Ländern der EU aufsteigen und sich langfristig in der Gruppe der „Innovation Leader“ etablieren soll, das heißt in der Gruppe jener Länder, die an der Wissensgrenze forschen und an der technologischen Grenze produzieren.

Untergliederung: UG 34 UG 34 (BMK) Innovation und Technologie (Forschung) (verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie)

Leitbild der Untergliederung

Wir arbeiten für einen Forschungs-, Technologie- und Innovationsstandort Österreich auf hohem Niveau, der mit der Entwicklung innovativer Produkte und Dienstleistungen die Wettbewerbsfähigkeit und die FTI-Intensität des relevanten Teils des österreichischen Unternehmenssektors erhöht. Damit sollen qualitativ hochwertige Arbeitsplätze gesichert und kann den großen Herausforderungen der Zukunft mittels Entwicklung von Technologien begegnet werden.

Untergliederung: UG 40 UG 40 (BMDW) Wirtschaft (verantwortlich: Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort)

Leitbild der Untergliederung

Die internationale Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Unternehmen und die österreichische Außenwirtschaft sollen bestmöglich und langfristig gestärkt werden. Um das Potenzial der großen technologischen und digitalen Entwicklungen voll auszuschöpfen, sollen insbesondere ein effizienter Ressourceneinsatz und eine hohe Flexibilität des Unternehmenssektors in den Vordergrund gestellt werden. Zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Österreich gilt es insbesondere die Chancen der neuen Technologien zu nutzen und den Digitalisierungsgrad zum Wohle der Gesellschaft, Wirtschaft und öffentlichen Verwaltung weiter zu steigern. Dafür werden die Angebote im Sinne der Vereinfachung von Behördenwegen sowie zur Entbürokratisierung und Entlastung für Bürger/innen und Unternehmen im Bereich E-Government sowie auch Mobile Government ausgebaut. Es werden zusätzliche Unterstützungsmaßnahmen, wie insbesondere die qualitative Weiterentwicklung der dualen Ausbildung sowie deren Erweiterung um digitale Kompetenzen, für Unternehmen zur Sicherstellung des aktuellen Arbeits- und Fachkräftebedarfs gesetzt.

Untergliederung: UG 42 UG 42 (BMLRT) Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (verantwortlich: Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus)

Leitbild der Untergliederung

Wir stehen für die umfassende und nachhaltige Bewirtschaftung der land- und forstwirtschaftlichen Flächen, den Schutz unserer Naturlandschaften und Gewässer. Im partnerschaftlichen Dialog erarbeiten wir innovative Konzepte für moderne und vitale ländliche Regionen. Aufeinander abgestimmte Vorhaben der Landwirtschafts- und Umweltförderung stellen die ressourcenschonende Produktion leistbarer, hochwertiger, regionaler Lebensmittel, nachwachsender Rohstoffe und Energieträger sowie die Versorgungssicherheit mit qualitativ hochwertigem Trinkwasser und umweltgerechter Abwasserentsorgung sicher. Eine zukunftsweisende und praxisnahe Regionalpolitik ist die Basis dafür, dass die Menschen - ungeachtet ihres Wohnortes - möglichst gleiche Lebenschancen vorfinden. Die Versorgung mit leistungsfähigen Breitbandnetzen ist eine der infrastrukturellen Grundlagen für gleiche Lebensbedingungen, aber auch für einen erfolgreichen Wirtschaftsstandort Österreich. Wir setzen uns für eine qualitativ hochwertige und nachhaltige Weiterentwicklung des Tourismusstandortes Österreich ein, der für unsere in- und ausländischen Gäste attraktiv ist und auch die Bedürfnisse der heimischen Bevölkerung berücksichtigt.

Untergliederung: UG 43 UG 43 (BMK) Klima, Umwelt und Energie (verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie)

Leitbild der Untergliederung

- Unser Engagement gilt der Erhaltung und Verbesserung der Umweltqualität, den Maßnahmen gegen die Klimakrise und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels, der Erhaltung der Vielfalt des Lebens und der Kulturlandschaften, der nachhaltigen Nutzung von natürlichen Ressourcen sowie der Abfallvermeidung und -verwertung. - Die Sicherung des Wirtschaftsstandortes ist uns ein großes Anliegen. Daher setzen wir uns zum Ziel, die heimische Energieversorgung unter Berücksichtigung der Klima- und Energieziele zu sichern und die weitere Stärkung der Versorgungssicherheit im Energiesektor zu gewährleisten. - Durch das Forcieren moderner Technologien und sauberer Mobilität verbessern wir den nachhaltigen Umgang mit unseren Ressourcen. - Wir streben an, dass Belastungen für Umwelt und Gesundheit durch Chemikalien minimiert werden.

Untergliederung: UG 44 UG 44 (BMF) Finanzausgleich (verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen)

Leitbild der Untergliederung

Das Bundesministerium für Finanzen strebt die Sicherstellung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts und nachhaltig geordnete öffentliche Haushalte an und erfüllt den Auftrag der Bundesverfassung (Art. 13 Abs. 2 B-VG) zur diesbezüglichen Koordination der Haushaltsführung von Bund, Ländern und Gemeinden. Die Regelung des Finanzausgleichs über Kostentragung, Besteuerungsrechte, Abgabenanteile und Transfers berücksichtigt in einer Gesamtschau die Verteilung der Aufgaben auf Bund, Länder und Gemeinden.

Untergliederung: UG 46 UG 46 (BMF) Finanzmarktstabilität (verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen)

Leitbild der Untergliederung

Wir sichern die Stabilität des österreichischen Finanzsektors, der ohne staatliche Unterstützung gestärkt am Markt agiert und im internationalen Wettbewerb gut positioniert ist.

Untergliederung: UG 58 UG 58 (BMF) Finanzierungen, Währungstauschverträge (verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen)

Leitbild der Untergliederung

Die Kernaufgaben dieser Untergliederung sind die Aufnahme und die Verwaltung der Finanzierungen des Bundes inkl. der Durchführung von Währungstauschverträgen und Portfoliorestrukturierungsmaßnahmen.