Statistische Daten des Berichts zur Wirkungsorientierung für das Jahr 2018

Statistische Zahlen des Berichts 2018

Wirkungsziele und deren Zielerreichungsgrade

  • Anzahl der Wirkungsziele: 127
  • davon überplanmäßig erreicht: 32
  • davon zur Gänze erreicht: 54
  • davon überwiegend erreicht: 30
  • davon teilweise erreicht: 6
  • davon nicht erreicht: 5
  • Zielerreichungsgrad nicht vorhanden: 0

Wirkungszielkennzahlen und deren Zielerreichungsgrade

  • Anzahl der Wirkungszielkennzahlen: 407
  • davon überplanmäßig erreicht: 201
  • davon zur Gänze erreicht: 99
  • davon überwiegend erreicht: 40
  • davon teilweise erreicht: 15
  • davon nicht erreicht: 37
  • Zielerreichungsgrad nicht vorhanden: 15

Maßnahmen und deren Zielerreichungsgrade

  • Anzahl der Maßnahmen: 261
  • davon überplanmäßig erreicht: 58
  • davon zur Gänze erreicht: 141
  • davon überwiegend erreicht: 34
  • davon teilweise erreicht: 18
  • davon nicht erreicht: 10
  • Zielerreichungsgrad nicht vorhanden: 0

Wirkungsziele nach Untergliederungen

Untergliederung: UG 02 UG 02 (Parl) Bundesgesetzgebung (verantwortlich: Parlamentsdirektion)

Leitbild der Untergliederung

Das Parlament ist der zentrale Ort unserer Demokratie. Zur Unterstützung der parlamentarischen Aufgaben und zur Besorgung der Verwaltungsangelegenheiten der Organe der Bundesgesetzgebung ist die Parlamentsdirektion berufen. Sie garantiert den reibungslosen Ablauf des parlamentarischen Geschehens und versteht sich als serviceorientiertes Dienstleistungsunternehmen für Mitglieder des Nationalrates, des Bundesrates und des Europäischen Parlaments sowie für Institutionen und alle am parlamentarischen Geschehen Interessierten.

Untergliederung: UG 03 UG 03 (VfGH) Verfassungsgerichtshof (verantwortlich: Verfassungsgerichtshof)

Leitbild der Untergliederung

Der Verfassungsgerichtshof ist zur Sicherung der Verfassungsmäßigkeit staatlichen Handelns in Gesetzgebung und Vollziehung berufen. Im Besonderen obliegt ihm die Garantie der Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger gegenüber dem Gesetzgeber und der Verwaltung. Mit seinen Entscheidungen bietet der Verfassungsgerichtshof dem Gesetzgeber Orientierungssicherheit bei seinen rechtspolitischen Entscheidungen.

Untergliederung: UG 04 UG 04 (VwGH) Verwaltungsgerichtshof (verantwortlich: Verwaltungsgerichtshof)

Leitbild der Untergliederung

Der Verwaltungsgerichtshof garantiert als Höchstgericht den Anspruch der Bürgerinnen und Bürger auf Rechtssicherheit im Umgang mit der österreichischen Verwaltung. Als höchste Rechtsschutzinstanz stellt er das gesetzmäßige Handeln der Verwaltungsbehörden sicher und stärkt damit das Vertrauen in die Institutionen unserer demokratischen Gesellschaft.

Untergliederung: UG 06 UG 06 (RH) Rechnungshof (verantwortlich: Rechnungshof)

Leitbild der Untergliederung

Der Rechnungshof überprüft auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene im Rahmen der ihm verfassungsgemäß zukommenden Unabhängigkeit, ob die zur Verfügung gestellten Mittel sparsam, wirtschaftlich und zweckmäßig eingesetzt werden. Seine Kernaufgabe ist das Prüfen und Beraten. Er trägt dazu bei, das Vertrauen in die Demokratie und in ihre Einrichtungen zu untermauern, Transparenz über den Einsatz der öffentlichen Mittel zu schaffen und damit Effizienz und Effektivität im öffentlichen Bereich zu steigern. Er schafft so einen wesentlichen Mehrwert und Nutzen für die Gesellschaft. Als wichtigstes Ziel strebt er den bestmöglichen Einsatz der öffentlichen Mittel im Sinn einer nachhaltigen Entwicklung an, das heißt, eine Verringerung der Kosten bzw. eine Erhöhung des Nutzens beim Einsatz der öffentlichen Mittel.

Untergliederung: UG 10 UG 10 (BKA) Bundeskanzleramt (verantwortlich: Bundeskanzleramt)

Leitbild der Untergliederung

Als Bindeglied zwischen den Gebietskörperschaften, dem Parlament und den Bundesverwaltungsstellen schafft das Bundeskanzleramt den Rahmen für eine aktive Regierungspolitik. Aufgrund seiner Koordinationsfunktion leistet es einen wichtigen Beitrag zu frauen- und gleichstellungspolitischen Strategien, um die Chancengleichheit für Frauen und Männer in allen Gesellschaftsbereichen voranzutreiben, zur Gewährleistung der Netz- und Informationssystem-Sicherheit (NIS) in Österreich sowie zur Gestaltung der europäischen Zukunft. Das Bundeskanzleramt agiert als Informationsdrehscheibe sowohl für die BürgerInnen und Unternehmen als auch für die öffentliche Verwaltung Österreichs auf Basis der ständigen Weiterentwicklung von (digitalen) Verwaltungsservices des eigenen Wirkungsbereichs.

Untergliederung: UG 11 UG 11 (BMI) Inneres (verantwortlich: Bundesministerium für Inneres)

Leitbild der Untergliederung

Wir tragen dazu bei, Österreich zum sichersten Land der Welt zu machen. Wir bieten den Menschen Sicherheit, Hilfe und Dienstleistungen der staatlichen Verwaltung. Unsere Kernleistungen in den Bereichen öffentliche Ordnung und Sicherheit, Kriminalitäts- und Gewaltbekämpfung und -prävention sind ein maßgeblicher Beitrag zu Freiheit, Wohlstand und sozialem Frieden. Ein geordnetes und friedliches Zusammenleben aller Menschen in unserem Land wird dadurch ermöglicht.

Untergliederung: UG 12 UG 12 (BMEIA) Äußeres (verantwortlich: Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres)

Leitbild der Untergliederung

Wir vertreten die österreichischen Interessen in der EU und in der Welt, fördern Österreich als Amtssitz und Konferenzort und vermitteln ein zeitgemäßes Österreichbild im Ausland. Wir unterstützen ÖsterreicherInnen, die im Ausland in Notsituationen geraten, leisten unseren Beitrag zur Bekämpfung von Armut und zur Festigung von Frieden und Sicherheit und fördern Integration als maßgeblichen Beitrag zu Freiheit, Wohlstand und sozialem Frieden.

Untergliederung: UG 13 UG 13 (BMVRDJ) Justiz und Reformen (verantwortlich: Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz)

Leitbild der Untergliederung

Wir sind zuständig für Angelegenheiten der Bundesverfassung, stehen für die Wahrung von Rechtsfrieden und Rechtssicherheit, gewährleisten die Rechtsstaatlichkeit durch unabhängige Rechtsprechung, handeln unter Achtung der Grund- und Menschenrechte in sozialer Verantwortung und sichern durch unsere Leistungen den Rechts- und Wirtschaftsstandort Österreich. Wir agieren als Reformmotor für ein modernes Staatswesen, das den vielschichtigen Anforderungen einer sich immer rascher verändernden Gesellschaft entspricht.

Untergliederung: UG 14 UG 14 (BMLV) Militärische Angelegenheiten (verantwortlich: Bundesministerium für Landesverteidigung)

Leitbild der Untergliederung

Das Österreichische Bundesheer (ÖBH) leistet im Rahmen der militärischen Landesverteidigung einen nachhaltigen Beitrag zum Schutz der staatlichen Souveränität und steht ständig als strategische Handlungsreserve für Katastrophenhilfeeinsätze für die Bevölkerung sowie für den Schutz der strategischen Infrastruktur Österreichs zur Verfügung. Das ÖBH leistet mit bestens ausgebildeten Soldatinnen und Soldaten und modern ausgestattet einen Beitrag zu internationalen Maßnahmen der Friedenssicherung, der humanitären Hilfe und Katastrophenhilfe, vor allem im Rahmen der Vereinten Nationen und der Europäischen Union.

Untergliederung: UG 16 UG 16 (BMF) Öffentliche Abgaben (verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen)

Leitbild der Untergliederung

Der Staatshaushalt bedarf einer tragfähigen Finanzierung, die durch ein angemessenes Abgabenaufkommen zu sichern ist. Die Steuergesetze sollen Beschäftigung, Investitionen und Innovationen fördern, den Standort sichern, sowie einfach und leistungsgerecht sein. Die Besteuerung erfolgt effizient, fair und gleichmäßig.

Untergliederung: UG 17 UG 17 (BMöDS) Öffentlicher Dienst und Sport (verantwortlich: Bundesministerium für öffentlichen Dienst und Sport)

Leitbild der Untergliederung

Wir sichern und fördern Leistungsfähigkeit. Durch ein professionelles Personal- und Organisationsmanagement im Bundesdienst sichern wir die öffentliche Leistungsfähigkeit der Bundesverwaltung und bieten geeignete Steuerungsinstrumente und Services an. Die Förderung der sportlichen Leistungsfähigkeit im Spitzensport und in der breiten Bevölkerung trägt dazu bei, dass die Gesundheit und das Wohlbefinden sowie die Begeisterung an den Höchstleistungen unserer Sportlerinnen und Sportler weiter verbessert werden.

Untergliederung: UG 18 UG 18 (BMI) Asyl/Migration (verantwortlich: Bundesministerium für Inneres)

Leitbild der Untergliederung

Geordnete Migration und die Optimierung des Fremden- und Asylwesens stellt einen nachhaltigen Beitrag zu Sicherheit und sozialem Frieden in Österreich und auch Europa dar. Es wird Schutz für die, die ihn benötigen gewährleistet und ein friedliches und soziales Zusammenleben in Österreich gefördert.

Untergliederung: UG 24 UG 24 (BMASGK) Gesundheit (verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz)

Leitbild der Untergliederung

Unser Ziel ist es, der gesamten Bevölkerung ein Leben in Gesundheit zu ermöglichen. Dabei verstehen wir Gesundheit als Zustand körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens und nicht allein als Fehlen von Krankheit und Gebrechen. Dies streben wir unter Wahrung des Solidaritätsprinzips, unter Berücksichtigung des Alters und Geschlechts, ohne Unterscheidung nach Bildung, Status sowie unabhängig vom Wohnort und ethnischer Zugehörigkeit in Zusammenarbeit mit allen PartnerInnen des Gesundheitswesens an. Um dieses Ziel zu erreichen, sorgen wir für eine auf hohem Niveau qualitätsgesicherte, flächendeckende, leicht zugängliche und finanzierbare Gesundheitsförderung, -vorsorge und -versorgung für die gesamte Bevölkerung. Wirkungsvolle Gesundheitsförderung und -vorsorge beruht auch auf der Vermeidung von Gesundheitsrisiken und dem Schutz der VerbraucherInneninteressen sowie der Gewährleistung der Tiergesundheit und des Tierschutzes.

Untergliederung: UG 25 UG 25 (BKA) Familien und Jugend (verantwortlich: Bundeskanzleramt)

Leitbild der Untergliederung

Familien sind das feste Fundament unserer Gesellschaft und werden in all ihren vielfältigen Formen von uns respektiert und unterstützt. Familien erbringen mit ihren Erziehungs- und Betreuungsaufgaben für Kinder und pflegebedürftige Familienmitglieder für den Zusammenhalt der Gesellschaft und der Generationen wichtige und wertvolle Leistungen. Daher hat gerade auch in einer sich rasch wandelnden Gesellschaft die Familienpolitik einen zentralen Stellenwert. Schwerpunkte sind: - Verstärkter Lasten- und Leistungsausgleich im Interesse der Familie, Verringerung der Armutsgefährdung der Familien, - Verbesserung von gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für Familien mit nicht selbsterhaltungsfähigen Kindern und betreuungspflichtigen Angehörigen, - Finanzielle und ideelle Unterstützung bzw. Anerkennung der Familien in ihrer Aufgabenstellung, - Einbindung junger Menschen in gesellschaftliche Entscheidungsprozesse.

Untergliederung: UG 30 UG 30 (BMBWF) Bildung (verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung)

Leitbild der Untergliederung

Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung gestaltet im Rahmen der UG 30 die Rahmenbedingungen für umfassende Bildung. Die Zielsetzungen der wesentlichen strategischen Handlungsfelder konzentrieren sich auf die Steigerung des Leistungs- und Bildungsniveaus und den Ausbau der Bedarfsorientierung sowie der Chancen- und Geschlechtergerechtigkeit. Darüber hinaus gilt es, effektive und effiziente Strukturen und Abläufe in der Schulorganisation und Bildungsverwaltung sicherzustellen.

Untergliederung: UG 31 UG 31 (BMBWF) Wissenschaft und Forschung (verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung)

Leitbild der Untergliederung

Wir tragen Verantwortung für Wissenschaft, Forschung und Hochschulbildung als unverzichtbare Basis des Gemeinwohls, der Leistungs- und Zukunftsfähigkeit in Österreich und gestalten maßgeblich die Rahmenbedingungen für wissenschaftliche und künstlerische Kreativität und Ideenreichtum, erfolgreiche Forschung und gesellschaftliche Innovation. Wir leisten wichtige Beiträge zur nachhaltigen Entwicklung des nationalen wie europäischen Hochschul- und Forschungsraums und positionieren Österreich international im Kreis der aufstrebenden Forschungsnationen. Nachwuchsförderung und die Förderung von wissenschaftlichen Karrieren haben für uns höchste Priorität.

Untergliederung: UG 32 UG 32 (BKA) Kunst und Kultur (verantwortlich: Bundeskanzleramt)

Leitbild der Untergliederung

Das Bundeskanzleramt gestaltet die Rahmenbedingungen für das Schaffen und Vermitteln von Kunst und Kultur. Kunst und Kultur sind in all ihren traditionellen und innovativen sowie materiellen und immateriellen Formen unserer sich ständig verändernden Lebenswelt präsent. Ein offener Kunst- und Kulturbegriff fördert das Verstehen und Erleben der Welt und den Respekt vor anderen. Er ermöglicht die Teilnahme an gesellschaftlichen Prozessen und unterstreicht die persönliche Verantwortung des Einzelnen, unabhängig von sozialer, ethnischer oder religiöser Herkunft. Kunst und Kultur tragen wesentlich zum gesellschaftlichen Diskurs und zur Ausbildung einer kritischen Öffentlichkeit bei. Je mehr Verständnis dafür geschaffen werden kann, desto mehr Gewicht erhalten Inhalte und deren Ausgestaltung gegenüber der Frage der Finanzierung künstlerischer und kultureller Vorhaben.

Untergliederung: UG 33 UG 33 (BMDW) Wirtschaft (Forschung) (verantwortlich: Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort)

Leitbild der Untergliederung

Das BMDW ist Impulsgeber und maßgeblicher Unterstützer für die unternehmensbezogene angewandte Forschung, Technologie und Innovation und konzentriert seine Aktivitäten auf jene Felder, in denen die Voraussetzungen für eine langfristige internationale Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Wirtschaft und eine Sicherung qualitativ hochwertiger Arbeitsplätze sowie des Wirtschaftsstandortes Österreich geschaffen werden. Das BMDW unterstützt mit seinen Programmen und Maßnahmen die Ziele der Strategie der Bundesregierung für Forschung, Technologie und Innovation (FTI), wonach Österreich in den nächsten Jahren zu den innovativsten Ländern der EU aufsteigen und sich langfristig in der Gruppe der „Innovation Leader“ etablieren soll, das heißt in der Gruppe jener Länder, die an der Wissensgrenze forschen und an der technologischen Grenze produzieren.

Untergliederung: UG 34 UG 34 (BMVIT) Verkehr, Innovation und Technologie (Forschung) (verantwortlich: Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie)

Leitbild der Untergliederung

Wir arbeiten für einen Forschungs-, Technologie- und Innovationsstandort Österreich auf hohem Niveau, der mit der Entwicklung innovativer Produkte und Dienstleistungen die Wettbewerbsfähigkeit und die FTI-Intensität des relevanten Teils des österreichischen Unternehmenssektors erhöht. Damit sollen qualitativ hochwertige Arbeitsplätze gesichert und kann den großen Herausforderungen der Zukunft mittels Entwicklung von Technologien begegnet werden.

Untergliederung: UG 40 UG 40 (BMDW) Wirtschaft (verantwortlich: Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort)

Leitbild der Untergliederung

Die internationale Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Unternehmen soll langfristig gestärkt und der Konjunkturaufschwung bestmöglich genützt werden. Der effiziente Einsatz aller Ressourcen und hohe Anpassungsleistungen des Unternehmenssektors stehen hierbei im Vordergrund, um das Potenzial der großen technologischen und digitalen Entwicklungen voll auszuschöpfen. Zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Österreich gilt es insbesondere die Chancen der neuen Technologien zu nutzen und den Digitalisierungsgrad zum Wohle für die Gesellschaft, Wirtschaft und Verwaltung zu steigern. Dafür werden die Angebote für Bürger/innen und Unternehmen im Bereich E-Government im Sinne der Vereinfachung von Behördenwegen und zur Entbürokratisierung ausgebaut. Neben Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen im Bereich ECommerce wird auch die duale Ausbildung um digitale Kompetenzen erweitert und gestärkt.

Untergliederung: UG 42 UG 42 (BMNT) Landwirtschaft, Natur und Tourismus (verantwortlich: Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus)

Leitbild der Untergliederung

- Wir stehen für die umweltgerechte Entwicklung, den Schutz der Lebensräume in Stadt und Land, den effektiven Schutz vor Naturgefahren sowie die Ökologisierung der Flusslandschaften Österreichs. - Die nachhaltige Produktion sicherer und hochwertiger Lebensmittel und nachwachsender Rohstoffe und Energieträger sowie die Erhaltung einer nachhaltigen Land-, Forst- und Wasserwirtschaft sind unsere Kernanliegen. - Im partnerschaftlichen Dialog erarbeiten wir innovative Konzepte für vitale ländliche Regionen zur Steigerung von Beschäftigung und Wertschöpfung. Der Schutz der Natur und die nachhaltige Nutzung des ländlichen Raums werden durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen und Programme der Landwirtschafts- und Umweltförderung sichergestellt. - Wir setzen uns für eine qualitativ hochwertige Aus- und Weiterbildung in agrarischen und forstlichen Berufen als wesentlichen Beitrag zum Erhalt und Schutz unseres Lebensraumes ein. - Wir setzen uns für eine qualitative Weiterentwicklung des Tourismusstandortes Österreich ein, der für unsere in- und ausländischen Gäste attraktiv ist und auch die Bedürfnisse der heimischen Bevölkerung berücksichtigt.

Untergliederung: UG 43 UG 43 (BMNT) Umwelt, Energie und Klima (verantwortlich: Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus)

Leitbild der Untergliederung

- Unser Engagement gilt der Erhaltung und Verbesserung der Umweltqualität, der Erhaltung der Vielfalt des Lebens und der Kulturlandschaften, der nachhaltigen Nutzung von natürlichen Ressourcen, der Abfallvermeidung und -verwertung sowie den Maßnahmen gegen den Klimawandel. - Die Sicherung des Wirtschaftsstandortes ist uns ein großes Anliegen. Daher setzen wir uns zum Ziel, die heimische Energieversorgung unter Berücksichtigung der Klima- und Energieziele zu sichern, die weitere Stärkung der Versorgungssicherheit im Energiesektor zu gewährleisten sowie eine ausreichende Versorgung der österreichischen Unternehmen mit Roh- und Grundstoffen sicherzustellen. - Durch das Forcieren moderner Technologien und sauberer Mobilität verbessern wir den nachhaltigen Umgang mit unseren Ressourcen. - Wir setzen uns dafür ein, dass unsere Wasserressourcen nachhaltig gesichert werden, damit sie auch künftigen Generationen in qualitativ wie auch quantitativ gutem Zustand zur Verfügung stehen und dass die Versorgungssicherheit mit qualitativ hochwertigem Trinkwasser in allen Regionen gewährleistet ist.

Untergliederung: UG 44 UG 44 (BMF) Finanzausgleich (verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen)

Leitbild der Untergliederung

Das Bundesministerium für Finanzen strebt die Sicherstellung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts und nachhaltig geordnete öffentliche Haushalte an und erfüllt den Auftrag der Bundesverfassung (Art. 13 Abs. 2 B-VG) zur diesbezüglichen Koordination der Haushaltsführung von Bund, Ländern und Gemeinden. Die Regelung des Finanzausgleichs über Kostentragung, Besteuerungsrechte, Abgabenanteile und Transfers berücksichtigt in einer Gesamtschau die Verteilung der Aufgaben auf Bund, Länder und Gemeinden.