Statistische Daten des Berichts zur Wirkungsorientierung für das Jahr 2014

Statistische Zahlen des Berichts 2014

Wirkungsziele und deren Zielerreichungsgrade

  • Anzahl der Wirkungsziele: 127
  • davon überplanmäßig erreicht: 24
  • davon zur Gänze erreicht: 48
  • davon überwiegend erreicht: 42
  • davon teilweise erreicht: 8
  • davon nicht erreicht: 5
  • Zielerreichungsgrad nicht vorhanden: 0

Wirkungszielkennzahlen und deren Zielerreichungsgrade

  • Anzahl der Wirkungszielkennzahlen: 361
  • davon überplanmäßig erreicht: 166
  • davon zur Gänze erreicht: 82
  • davon überwiegend erreicht: 41
  • davon teilweise erreicht: 18
  • davon nicht erreicht: 27
  • Zielerreichungsgrad nicht vorhanden: 27

Maßnahmen und deren Zielerreichungsgrade

  • Anzahl der Maßnahmen: 261
  • davon überplanmäßig erreicht: 51
  • davon zur Gänze erreicht: 136
  • davon überwiegend erreicht: 42
  • davon teilweise erreicht: 20
  • davon nicht erreicht: 12
  • Zielerreichungsgrad nicht vorhanden: 0

Wirkungsziele nach Untergliederungen

Untergliederung: UG 02 UG 02 (Parl) Bundesgesetzgebung (verantwortlich: Parlamentsdirektion)

Leitbild der Untergliederung

Das Parlament ist der zentrale Ort jeder Demokratie. Zur Unterstützung der parlamentarischen Aufgaben und zur Besorgung der Verwaltungsangelegenheiten der Organe der Bundesgesetzgebung ist die Parlamentsdirektion berufen. Sie garantiert den reibungslosen Ablauf des parlamentarischen Geschehens und versteht sich als serviceorientiertes Dienstleistungsunternehmen für Mitglieder des Nationalrates, des Bundesrates und des Europäischen Parlaments sowie für Institutionen und alle am parlamentarischen Geschehen Interessierten.

Untergliederung: UG 03 UG 03 (VfGH) Verfassungsgerichtshof (verantwortlich: Verfassungsgerichtshof)

Leitbild der Untergliederung

Der Verfassungsgerichtshof ist zur Sicherung der Verfassungsmäßigkeit staatlichen Handelns in Gesetzgebung und Vollziehung berufen. Im Besonderen obliegt ihm die Garantie der Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger gegenüber dem Gesetzgeber und der Verwaltung. Mit seinen Entscheidungen bietet der Verfassungsgerichtshof dem Gesetzgeber Orientierungssicherheit bei seinen rechtspolitischen Entscheidungen.

Untergliederung: UG 04 UG 04 (VwGH) Verwaltungsgerichtshof (verantwortlich: Verwaltungsgerichtshof)

Leitbild der Untergliederung

Nach Art. 133 der Österreichischen Bundesverfassung erkennt der Verwaltungsgerichtshof über Revisionen gegen das Erkenntnis eines Verwaltungsgerichtes wegen Rechtswidrigkeit, über Anträge auf Fristsetzung wegen Verletzung der Entscheidungspflicht durch ein Verwaltungsgericht sowie über Kompetenzkonflikte zwischen Verwaltungsgerichten oder zwischen einem Verwaltungsgericht und dem Verwaltungsgerichtshof.

Untergliederung: UG 06 UG 06 (RH) Rechnungshof (verantwortlich: Rechnungshof)

Leitbild der Untergliederung

Der Rechnungshof überprüft auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene im Rahmen der ihm verfassungsgemäß zukommenden Unabhängigkeit, ob die zur Verfügung gestellten Mittel sparsam, wirtschaftlich und zweckmäßig eingesetzt werden. Seine Kernaufgabe ist das Prüfen und Beraten. Er trägt dazu bei, das Vertrauen in die Demokratie und in ihre Einrichtungen zu untermauern, Transparenz über den Einsatz der öffentlichen Mittel zu schaffen und damit Effizienz und Effektivität im öffentlichen Bereich zu steigern. Er schafft so einen wesentlichen Mehrwert und Nutzen für die Gesellschaft. Als wichtigstes Ziel strebt er den bestmöglichen Einsatz der öffentlichen Mittel im Sinn einer nachhaltigen Entwicklung an, das heißt, eine Verringerung der Kosten bzw. eine Erhöhung des Nutzens beim Einsatz der öffentlichen Mittel.

Untergliederung: UG 10 UG 10 (BKA) Bundeskanzleramt (verantwortlich: Bundeskanzleramt)

Leitbild der Untergliederung

Das Bundeskanzleramt koordiniert die allgemeine Regierungspolitik sowie die gesamte Verwaltung des Bundes und vertritt die Republik Österreich gegenüber Ländern, obersten Verfassungsorganen und vor Gerichtshöfen. Es trägt die Verantwortung für die Rahmenbedingungen einer effektiven und effizienten Verwaltung insbesondere in Bezug auf Personal, E-Government und Verwaltungsinfrastruktur. Es besorgt die Fachbereiche öffentlicher Dienst, Verwaltungsmodernisierung und Rechtsstaatlichkeit insbesondere durch die Datenschutzbehörde, das Bundesverwaltungsgericht und die Gleichbehandlungsanwaltschaft. Das Bundeskanzleramt besorgt grundsätzliche Angelegenheiten der Mitgliedschaft Österreichs bei der EU (einschließlich des Europäischen Rates und des Europäischen Fonds für Regionalentwicklung). Es spielt durch die Steuerung der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung, der Medien, der amtlichen Statistik und des Österreichischen Staatsarchivs eine wichtige Rolle in der Informationsgesellschaft.

Untergliederung: UG 12 UG 12 (BMEIA) Äußeres (verantwortlich: Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres)

Leitbild der Untergliederung

Wir vertreten die österreichischen Interessen in der EU und in der Welt, fördern Österreich als Amtssitz und Konferenzort und vermitteln ein zeitgemäßes Österreichbild im Ausland. Wir unterstützen ÖsterreicherInnen, die im Ausland in Notsituationen geraten, leisten unseren Beitrag zur Bekämpfung von Armut und zur Festigung von Frieden und Sicherheit und fördern Integration als maßgeblichen Beitrag zu Freiheit, Wohlstand und sozialem Frieden.

Untergliederung: UG 14 UG 14 (BMLVS) Militärische Angelegenheiten und Sport (verantwortlich: Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport)

Leitbild der Untergliederung

Das Österreichische Bundesheer (ÖBH) leistet im Rahmen der militärischen Landesverteidigung einen nachhaltigen Beitrag zum Schutz der staatlichen Souveränität und steht ständig für Hilfs- und Katastrophenhilfeeinsätze für die Bevölkerung sowie für den Schutz der strategischen Infrastruktur Österreichs zur Verfügung. Das ÖBH leistet mit bestens ausgebildeten Soldatinnen und Soldaten und modern ausgestattet einen Beitrag zu internationalen Maßnahmen der Friedenssicherung, der humanitären Hilfe und Katastrophenhilfe, vor allem im Rahmen der Vereinten Nationen und der Europäischen Union. Mit einem modernen Sportmanagement auf Bundesebene wollen wir einen Beitrag zu mehr körperlicher Fitness der Österreicherinnen und Österreicher durch gesundheitsfördernde Bewegungsmaßnahmen leisten, die allg. Rahmenbedingungen für die Ausübung von sportlichen Aktivitäten nachhaltig sicher stellen und den heimischen Spitzensport dahingehend fördern, dass dieser in der Lage ist, Höchstleistungen zu erbringen, die internationale Anerkennung und Achtung finden.

Untergliederung: UG 23 UG 23 (BMF) Pensionen - Beamtinnen und Beamte (verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen)

Leitbild der Untergliederung

Wir sichern eine eigenständige und angemessene Altersversorgung der Beamtinnen und Beamten, die sich an den Entwicklungen der gesetzlichen Pensionsversicherung orientiert, wobei Angelegenheiten des Pensionsrechts der öffentlich Bediensteten in den Wirkungsbereich des BKA fallen.

Untergliederung: UG 24 UG 24 (BMG) Gesundheit (verantwortlich: Bundesministerium für Gesundheit)

Leitbild der Untergliederung

Unser Ziel ist es, der gesamten Bevölkerung ein Leben in Gesundheit zu ermöglichen. Dabei verstehen wir Gesundheit als Zustand körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens und nicht allein als Fehlen von Krankheit und Gebrechen. Dies streben wir unter Wahrung des Solidaritätsprinzips, unter Berücksichtigung des Alters und Geschlechts, ohne Unterscheidung nach Bildung, Status sowie unabhängig vom Wohnort und ethnischer Zugehörigkeit in Zusammenarbeit mit allen PartnerInnen des Gesundheitswesens an. Um dieses Ziel zu erreichen, sorgen wir für eine auf hohem Niveau qualitätsgesicherte, flächendeckende, leicht zugängliche und finanzierbare Gesundheitsförderung, -vorsorge und -versorgung für die gesamte Bevölkerung. Wirkungsvolle Gesundheitsförderung und -vorsorge beruht auch auf der Vermeidung von Gesundheitsrisiken und dem Schutz der VerbraucherInneninteressen sowie der Gewährleistung der Tiergesundheit und des Tierschutzes.

Untergliederung: UG 25 UG 25 (BMFJ) Familien und Jugend (verantwortlich: Bundesministerium für Familien und Jugend)

Leitbild der Untergliederung

Familien sind das feste Fundament unserer Gesellschaft und werden in all’ ihren vielfältigen Formen von uns respektiert und unterstützt. Familien erbringen mit ihren Erziehungs- und Betreuungsaufgaben für Kinder und pflegebedürftige Familienmitglieder für den Zusammenhalt der Gesellschaft und der Generationen wichtige und wertvolle Leistungen. Daher hat gerade auch in einer sich rasch wandelnden Gesellschaft die Familienpolitik einen zentralen Stellenwert. Schwerpunkte sind: - Lastenausgleich im Interesse der Familie, - Verbesserung von gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für Familien mit nicht selbsterhaltungsfähigen Kindern und betreuungspflichtigen Angehörigen, - Finanzielle und ideelle Unterstützung bzw. Anerkennung der Familien in ihrer Aufgabenstellung, - Einbindung junger Menschen in gesellschaftliche Entscheidungsprozesse

Untergliederung: UG 30 UG 30 (BMBF) Bildung und Frauen (verantwortlich: Bundesministerium für Bildung und Frauen)

Leitbild der Untergliederung

Das Bundesministerium für Bildung und Frauen gestaltet die Rahmenbedingungen für umfassende Bildung mit dem Bildungsniveau und der Chancen- und Geschlechtergerechtigkeit als wesentliche strategische Handlungsfelder. Weiters trägt das Bundesministerium für Bildung und Frauen die Verantwortung für die Koordination der frauen- und gleichstellungspolitischen Strategien der Bundesregierung.

Untergliederung: UG 31 UG 31 (BMWFW) Wissenschaft und Forschung (verantwortlich: Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft)

Leitbild der Untergliederung

Wir tragen Verantwortung für Wissenschaft, Forschung und Hochschulbildung als unverzichtbare Basis des Gemeinwohls, der Leistungs- und Zukunftsfähigkeit in Österreich und gestalten maßgeblich die Rahmenbedingungen für wissenschaftliche und künstlerische Kreativität und Ideenreichtum, erfolgreiche Forschung und gesellschaftliche Innovation. Wir leisten wichtige Beiträge zur nachhaltigen Entwicklung des nationalen wie europäischen Hochschul- und Forschungsraums und positionieren Österreich international im Kreis der aufstrebenden Forschungsnationen. Nachwuchsförderung und die Förderung von wissenschaftlichen Karrieren haben für uns höchste Priorität.

Untergliederung: UG 32 UG 32 (BKA) Kunst und Kultur (verantwortlich: Bundeskanzleramt)

Leitbild der Untergliederung

Das Bundeskanzleramt gestaltet die Rahmenbedingungen für das Schaffen und Vermitteln von Kunst und Kultur. Kunst und Kultur sind in all ihren traditionellen und innovativen sowie materiellen und immateriellen Formen unserer sich ständig verändernden Lebenswelt präsent. Ein offener Kunst- und Kulturbegriff fördert das Verstehen und Erleben der Welt und den Respekt vor anderen. Er ermöglicht die Teilnahme an gesellschaftlichen Prozessen und unterstreicht die persönliche Verantwortung des Einzelnen, unabhängig von sozialer, ethnischer oder religiöser Herkunft. Kunst und Kultur tragen wesentlich zum gesellschaftlichen Diskurs und zur Ausbildung einer kritischen Öffentlichkeit bei. Je mehr Verständnis dafür geschaffen werden kann, desto mehr Gewicht erhalten Inhalte und deren Ausgestaltung gegenüber der Frage der Finanzierung künstlerischer und kultureller Vorhaben.

Untergliederung: UG 33 UG 33 (BMWFW) Wirtschaft (Forschung) (verantwortlich: Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft)

Leitbild der Untergliederung

Das BMWFW ist Impulsgeber und maßgeblicher Unterstützer für die unternehmensbezogene angewandte Forschung, Technologie und Innovation und konzentriert seine Aktivitäten auf jene Felder, in denen die Voraussetzungen für eine langfristige internationale Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Wirtschaft und eine Sicherung qualitativ hochwertiger Arbeitsplätze sowie des Wirtschaftsstandortes Österreich geschaffen werden. Das BMWFW unterstützt mit seinen Programmen und Maßnahmen die Ziele der Strategie der Bundesregierung für Forschung, Technologie und Innovation (FTI), wonach Österreich in den nächsten Jahren zu den innovativsten Ländern der EU aufsteigen und sich langfristig in der Gruppe der „Innovation Leader“ etablieren soll, das heißt in der Gruppe jener Länder, die an der Wissensgrenze forschen und an der technologischen Grenze produzieren.

Untergliederung: UG 34 UG 34 (BMVIT) Verkehr, Innovation und Technologie (Forschung) (verantwortlich: Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie)

Leitbild der Untergliederung

Wir arbeiten für einen Forschungs-, Technologie- und Innovationsstandort Österreich auf hohem Niveau, der mit der Entwicklung innovativer Produkte und Dienstleistungen die Wettbewerbsfähigkeit des relevanten Teils des österreichischen Unternehmenssektors und qualitativ hochwertige Arbeitsplätze sichert und den großen Herausforderungen der Zukunft begegnen kann.

Untergliederung: UG 42 UG 42 (BMLFUW) Land-, Forst- und Wasserwirtschaft (verantwortlich: Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft)

Leitbild der Untergliederung

- Wir stehen für die umweltgerechte Entwicklung, den Schutz der Lebensräume in Stadt und Land, den effektiven Schutz vor Naturgefahren sowie die Ökologisierung der Flusslandschaften Österreichs. - Die nachhaltige Produktion sicherer und hochwertiger Lebensmittel und nachwachsender Rohstoffe und Energieträger sowie die Erhaltung einer nachhaltigen Land-, Forst- und Wasserwirtschaft sind unsere Kernanliegen, für die wir uns auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene einsetzen. - Im partnerschaftlichen Dialog erarbeiten wir innovative Konzepte für vitale ländliche Regionen zur Steigerung von Beschäftigung und Wertschöpfung. Der Schutz der Natur und die nachhaltige Nutzung des ländlichen Raums werden durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen und Programme der Landwirtschafts- und Umweltförderung sichergestellt. Eine ausgewogene Berücksichtigung der sozialen, ökologischen und ökonomischen Interessen ist uns wichtig.

Untergliederung: UG 43 UG 43 (BMLFUW) Umwelt (verantwortlich: Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft)

Leitbild der Untergliederung

- Unser Engagement gilt der Erhaltung und Verbesserung der Umweltqualität, der Erhaltung der Vielfalt des Lebens und der Kulturlandschaften, der nachhaltigen Nutzung von natürlichen Ressourcen, der Abfallvermeidung und -verwertung sowie den Maßnahmen gegen den Klimawandel. - Durch das Forcieren moderner Technologien, umweltschonender Mobilität und den gezielten Einsatz der Umweltförderung verbessern wir unsere Lebensgrundlagen. - Wir setzen uns dafür ein, dass auch künftige Generationen auf ausreichende Wasserressourcen in hervorragender Qualität zugreifen können und Versorgungssicherheit in allen Regionen gewährleistet ist.

Untergliederung: UG 44 UG 44 (BMF) Finanzausgleich (verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen)

Leitbild der Untergliederung

Das Bundesministerium für Finanzen strebt die Sicherstellung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts und nachhaltig geordnete, öffentliche Haushalte an und erfüllt den Auftrag der Bundesverfassung (Art. 13 B-VG) zur diesbezüglichen Koordination der Haushaltsführung von Bund, Ländern und Gemeinden. Die Regelung des Finanzausgleichs über Kostentragung, Besteuerungsrechte, Abgabenanteile und Transfers berücksichtigt in einer Gesamtschau die Verteilung der Aufgaben auf Bund, Länder und Gemeinden.

Untergliederung: UG 45 UG 45 (BMF) Bundesvermögen (verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen)

Leitbild der Untergliederung

Das BMF ist ein zuverlässiger Partner bei der Umsetzung seiner Verpflichtungen in der EU und auf internationaler Ebene, und es trägt im Rahmen seiner Instrumente aktiv zur Standort- und Beschäftigungssicherung bei. Das BMF greift außenwirtschaftliche Interessen und Potentiale konsequent auf und stellt eine optimale Abstimmung zwischen den Instrumenten der Außenwirtschaftsförderung und Entwicklungszusammenarbeit sicher.

Untergliederung: UG 46 UG 46 (BMF) Finanzmarktstabilität (verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen)

Leitbild der Untergliederung

Wir sichern die Stabilität des österreichischen Finanzsektors, der ohne staatliche Unterstützung gestärkt am Markt agiert und im internationalen Wettbewerb gut positioniert ist.