Statistische Daten des Berichts zur Wirkungsorientierung für das Jahr 2013

Statistische Zahlen des Berichts 2013

Wirkungsziele und deren Zielerreichungsgrade

  • Anzahl der Wirkungsziele: 122
  • davon überplanmäßig erreicht: 24
  • davon zur Gänze erreicht: 47
  • davon überwiegend erreicht: 32
  • davon teilweise erreicht: 13
  • davon nicht erreicht: 6
  • Zielerreichungsgrad nicht vorhanden: 0

Wirkungszielkennzahlen und deren Zielerreichungsgrade

  • Anzahl der Wirkungszielkennzahlen: 344
  • davon überplanmäßig erreicht: 153
  • davon zur Gänze erreicht: 95
  • davon überwiegend erreicht: 34
  • davon teilweise erreicht: 15
  • davon nicht erreicht: 24
  • Zielerreichungsgrad nicht vorhanden: 23

Maßnahmen und deren Zielerreichungsgrade

  • Anzahl der Maßnahmen: 248
  • davon überplanmäßig erreicht: 41
  • davon zur Gänze erreicht: 105
  • davon überwiegend erreicht: 40
  • davon teilweise erreicht: 12
  • davon nicht erreicht: 50
  • Zielerreichungsgrad nicht vorhanden: 0

Wirkungsziele nach Untergliederungen

Untergliederung: UG 02 UG 02 (Parl) Bundesgesetzgebung (verantwortlich: Parlamentsdirektion)

Leitbild der Untergliederung

Das Parlament ist der zentrale Ort jeder Demokratie. Zur Unterstützung der parlamentarischen Aufgaben und zur Besorgung der Verwaltungsangelegenheiten der Organe der Bundesgesetzgebung ist die Parlamentsdirektion berufen. Sie garantiert den reibungslosen Ablauf des parlamentarischen Geschehens und versteht sich als serviceorientiertes Dienstleistungsunternehmen für Mitglieder des Nationalrates, des Bundesrates und des Europäischen Parlaments sowie für Institutionen und alle am parlamentarischen Geschehen Interessierten.

Untergliederung: UG 03 UG 03 (VfGH) Verfassungsgerichtshof (verantwortlich: Verfassungsgerichtshof)

Leitbild der Untergliederung

Der Verfassungsgerichtshof ist zur Sicherung der Verfassungsmäßigkeit staatlichen Handelns in Gesetzgebung und Vollziehung berufen. Im Besonderen obliegt ihm die Garantie der Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger gegenüber dem Gesetzgeber und der Verwaltung. Mit seinen Entscheidungen bietet der Verfassungsgerichtshof dem Gesetzgeber Orientierungssicherheit bei seinen rechtspolitischen Entscheidungen.

Untergliederung: UG 06 UG 06 (RH) Rechnungshof (verantwortlich: Rechnungshof)

Leitbild der Untergliederung

Der Rechnungshof überprüft auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene im Rahmen der ihm verfassungsgemäß zukommenden Unabhängigkeit, ob die zur Verfügung gestellten Mittel sparsam, wirtschaftlich und zweckmäßig eingesetzt werden. Seine Kernaufgabe ist das Prüfen und Beraten. Er trägt dazu bei, das Vertrauen in die Demokratie und in ihre Einrichtungen zun untermauern, Transparenz über den Einsatz der öffentlichen Mittel zu schaffen und damit Effizienz und Effektivität im öffentlichen Bereich zu steigern. Er schafft so einen wesentlichen Mehrwert und Nutzen für die Gesellschaft. Als wichtigstes Ziel strebt er den bestmöglichen Einsatz der öffentlichen Mittel im Sinn einer nachhaltigen Entwicklung an, das heißt, eine Verringerung der Kosten bzw. eine Erhöhung des Nutzens beim Einsatz der öffentlichen Mittel.

Untergliederung: UG 10 UG 10 (BKA) Bundeskanzleramt (verantwortlich: Bundeskanzleramt)

Leitbild der Untergliederung

Das Bundeskanzleramt koordiniert die allgemeine Regierungspolitik und die gesamte Verwaltung des Bundes, vertritt die Republik Österreich bzw. den Bund gegenüber den Ländern, den obersten Verfassungsorganen und vor Gerichtshöfen. Das Bundeskanzleramt trägt für eine effektive und effiziente Verwaltung – insbesondere in Bezug auf Personal, E-Government, und Verwaltungsinfrastruktur – Verantwortung, besorgt grundsätzliche Angelegenheiten der Mitgliedschaft Österreichs bei der EU (einschließlich des Europäischen Rats ) und Angelegenheiten der Fachbereiche wie öffentlicher Dienst, Verwaltungsreform, Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung, Frauen und Gleichstellungspolitik, Medien-, Volksgruppen-, Archivangelegenheiten und Datenschutz. In den Ressortbereich gehören die amtliche Statistik und der Asylgerichtshof.

Untergliederung: UG 12 UG 12 (BMeiA) Äußeres (verantwortlich: Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten)

Leitbild der Untergliederung

Wir unterstützen ÖsterreicherInnen, die im Ausland in Notsituationen geraten, vertreten die österreichischen Interessen in der EU und in der Welt, stärken Österreich als Amtssitz und Konferenzort, vermitteln ein zeitgemäßes Österreichbild im Ausland und leisten unseren Beitrag zur Bekämpfung von Armut sowie zur Festigung von Frieden und Sicherheit.

Untergliederung: UG 14 UG 14 (BMLVS) Militärische Angelegenheiten und Sport (verantwortlich: Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport)

Leitbild der Untergliederung

Das Österreichische Bundesheer (ÖBH) steht ständig für Hilfs- und Katastropheneinsätze für die Bevölkerung sowie für den Schutz der strategischen Infrastruktur Österreichs zur Verfügung. Das ÖBH leistet im Rahmen der militärischen Landesverteidigung mit bestens ausgebildeten SoldatInnen und modern ausgestattet einen Beitrag zu internationalen Maßnahmen der Friedenssicherung, der humanitären Hilfe und Katastrophenhilfe, vor allem im Rahmen der Vereinten Nationen und der Europäischen Union. Mit einem modernen Sportmanagement auf Bundesebene wollen wir einen Beitrag zur Volksgesundheit leisten, die allgemeinen Rahmenbedingungen für die Ausübung von sportlichen Aktivitäten nachhaltig sicher stellen und den heimischen Spitzensport dahingehend fördern, dass dieser in der Lage ist, Höchstleistungen zu erbringen die internationale Anerkennung und Achtung finden.

Untergliederung: UG 16 UG 16 (BMF) Öffentliche Abgaben (verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen)

Leitbild der Untergliederung

Der Staatshaushalt bedarf einer tragfähigen Finanzierung, die durch ein angemessenes Abgabenaufkommen zu sichern ist. Die Steuergesetze sollen Beschäftigung, Investitionen und Innovationen fördern, den Standort sichern, sowie einfach und leistungsgerecht sein. Die Besteuerung erfolgt effizient, fair und gleichmäßig.

Untergliederung: UG 23 UG 23 (BMF) Pensionen (verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen)

Leitbild der Untergliederung

Sicherung einer eigenständigen und angemessenen Altersversorgung der Beamtinnen und Beamten, die sich an den Entwicklungen der gesetzlichen Pensionsversicherung orientiert, wobei Angelegenheiten des Pensionsrechts von öffentlich Bediensteten in den Wirkungsbereich des BKA fallen.

Untergliederung: UG 24 UG 24 (BMG) Gesundheit (verantwortlich: Bundesministerium für Gesundheit)

Leitbild der Untergliederung

Unser Ziel ist es, der gesamten Bevölkerung ein Leben in Gesundheit zu ermöglichen. Dabei verstehen wir Gesundheit als Zustand körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens und nicht allein als Fehlen von Krankheit und Gebrechen. Dies streben wir unter Wahrung des Solidaritätsprinzips, unter Berücksichtigung des Alters und Geschlechts, ohne Unterscheidung nach Bildung, Status sowie unabhängig vom Wohnort und ethnischer Zugehörigkeit in Zusammenarbeit mit allen PartnerInnen des Gesundheitswesens an. Um dieses Ziel zu erreichen, sorgen wir für eine auf hohem Niveau qualitätsgesicherte, flächendeckende, leicht zugängliche und finanzierbare Gesundheitsförderung, -vorsorge und -versorgung für die gesamte Bevölkerung. Wirkungsvolle Gesundheitsförderung und -vorsorge beruht auch auf der Vermeidung von Gesundheitsrisiken und dem Schutz der VerbraucherInneninteressen sowie der Gewährleistung der Tiergesundheit und des Tierschutzes.

Untergliederung: UG 25 UG 25 (BMWFJ) Familie und Jugend (verantwortlich: Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend)

Leitbild der Untergliederung

Familien sind das feste Fundament unserer Gesellschaft und werden in all ihren vielfältigen Formen von uns respektiert und unterstützt. Familien erbringen mit ihren Erziehungs- und Betreuungsaufgaben für Kinder und pflegebedürftige Familienmitglieder für den Zusammenhalt der Gesellschaft und der Generationen wichtige und wertvolle Leistungen. Daher hat gerade auch in einer sich rasch wandelnden Gesellschaft die Familienpolitik einen zentralen Stellenwert. Schwerpunkte sind: - Lastenausgleich im Interesse der Familie, - Verbesserung von gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für Familien mit nicht selbsterhaltungsfähigen Kindern und betreuungspflichtigen Angehörigen, - Finanzielle und ideelle Unterstützung bzw. Anerkennung der Familien in ihrer Aufgabenstellung, - Einbindung junger Menschen in gesellschaftliche Entscheidungsprozesse

Untergliederung: UG 30 UG 30 (BMUKK) Unterricht, Kunst und Kultur (verantwortlich: Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur)

Leitbild der Untergliederung

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur gestaltet die Rahmenbedingungen für umfassende Bildung und für das Schaffen und Vermitteln von Kunst und Kultur. Die wesentlichen strategischen Handlungsfelder sind dabei das Bildungsniveau, die Chancen- und Geschlechtergerechtigkeit sowie die Verankerung von Kunst- und Kultur in der Gesellschaft.

Untergliederung: UG 31 UG 31 (BMWF) Wissenschaft und Forschung (verantwortlich: Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung)

Leitbild der Untergliederung

Wir tragen Verantwortung für Wissenschaft, Forschung und Hochschulbildung als unverzichtbare Basis des Gemeinwohls, der Leistungs- und Zukunftsfähigkeit in Österreich und gestalten maßgeblich die Rahmenbedingungen für wissenschaftliche und künstlerische Kreativität und Ideenreichtum, erfolgreiche Forschung und gesellschaftliche Innovation. Wir leisten wichtige Beiträge zur nachhaltigen Entwicklung des nationalen wie europäischen Hochschul- und Forschungsraums und positionieren Österreich international im Kreis der aufstrebenden Forschungsnationen. Nachwuchsförderung und die Förderung von wissenschaftlichen Karrieren haben für uns höchste Priorität.

Untergliederung: UG 33 UG 33 (BMWFJ) Wirtschaft (Forschung) (verantwortlich: Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend)

Leitbild der Untergliederung

Das BMWFJ ist Impulsgeber und maßgeblicher Unterstützer für die unternehmensbezogene angewandte Forschung, Technologie und Innovation und konzentriert seine Aktivitäten auf jene Felder, in denen die Voraussetzungen für eine langfristige internationale Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Wirtschaft und eine Sicherung qualitativ hochwertiger Arbeitsplätze sowie des Wirtschaftsstandortes Österreich geschaffen werden. Das BMWFJ unterstützt mit seinen Programmen und Maßnahmen die Ziele der Strategie der Bundesregierung für Forschung, Technologie und Innovation (FTI), wonach Österreich in den nächsten Jahren zu den innovativsten Ländern der EU aufsteigen und sich langfristig in der Gruppe der „Innovation Leader“ etablieren soll, das heißt in der Gruppe jener Länder, die an der Wissensgrenze forschen und an der technologischen Grenze produzieren.

Untergliederung: UG 34 UG 34 (BMVIT) Verkehr, Innovation und Technologie (Forschung) (verantwortlich: Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie)

Leitbild der Untergliederung

Wir arbeiten für einen Forschungs-, Technologie- und Innovationsstandort Österreich auf hohem Niveau, der mit der Entwicklung innovativer Produkte und Dienstleistungen die Wettbewerbsfähigkeit des relevanten Teils des österreichischen Unternehmenssektors und qualitativ hochwertige Arbeitsplätze sichert und den großen Herausforderungen der Zukunft begegnen kann.

Untergliederung: UG 42 UG 42 (BMLFUW) Land-, Forst- und Wasserwirtschaft (verantwortlich: Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft)

Leitbild der Untergliederung

- Wir stehen für die umweltgerechte Entwicklung, den Schutz der Lebensräume in Stadt und Land, den effektiven Schutz vor Naturgefahren sowie die Ökologisierung der Flusslandschaften Österreichs. - Die nachhaltige Produktion sicherer und hochwertiger Lebensmittel und nachwachsender Rohstoffe und Energieträger sowie die Erhaltung einer nachhaltigen Land-, Forst- und Wasserwirtschaft sind unsere Kernanliegen, für die wir uns auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene einsetzen. - Im partnerschaftlichen Dialog erarbeiten wir innovative Konzepte für vitale ländliche Regionen zur Steigerung von Beschäftigung und Wertschöpfung. Der Schutz der Natur und die nachhaltige Nutzung des ländlichen Raums werden durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen und Programme der Landwirtschafts- und Umweltförderung sichergestellt. Eine ausgewogene Berücksichtigung der sozialen, ökologischen und ökonomischen Interessen ist uns wichtig.

Untergliederung: UG 43 UG 43 (BMLFUW) Umwelt (verantwortlich: Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft)

Leitbild der Untergliederung

- Unser Engagement gilt der Erhaltung und Verbesserung der Umweltqualität, der Erhaltung der Vielfalt des Lebens und der Kulturlandschaften, der nachhaltigen Nutzung von natürlichen Ressourcen, der Abfallvermeidung und -verwertung sowie den Maßnahmen gegen den Klimawandel. - Durch das Forcieren moderner Technologien, umweltschonender Mobilität und den gezielten Einsatz der Umweltförderung verbessern wir unsere Lebensgrundlagen. - Wir setzen uns dafür ein, dass auch künftige Generationen auf ausreichende Wasserressourcen in hervorragender Qualität zugreifen können und Versorgungssicherheit in allen Regionen gewährleistet ist.

Untergliederung: UG 44 UG 44 (BMF) Finanzausgleich (verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen)

Leitbild der Untergliederung

Das Bundesministerium für Finanzen strebt die Sicherstellung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts und nachhaltig geordnete öffentliche Haushalte an und erfüllt den Auftrag der Bundesverfassung (Art. 13) zur diesbezüglichen Koordination der Haushaltsführung von Bund, Ländern und Gemeinden. Die Regelung des Finanzausgleichs über Kostentragung, Besteuerungsrechte, Abgabenanteilen und Transfers berücksichtigt in einer Gesamtschau die Verteilung der Aufgaben auf Bund, Länder und Gemeinden.

Untergliederung: UG 45 UG 45 (BMF) Bundesvermögen (verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen)

Leitbild der Untergliederung

Das BMF ist ein zuverlässiger Partner bei der Umsetzung seiner Verpflichtungen in der EU und auf internationaler Ebene, und es trägt im Rahmen seiner Instrumente aktiv zur Standort- und Beschäftigungssicherung bei. Das BMF greift außenwirtschaftliche Interessen und Potentiale konsequent auf und stellt eine optimale Abstimmung zwischen den Instrumenten der Außenwirtschaftsförderung und Entwicklungszusammenarbeit sicher.

Untergliederung: UG 46 UG 46 (BMF) Finanzmarktstabilität (verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen)

Leitbild der Untergliederung

Wir sichern die Stabilität des österreichischen Finanzsektors, der ohne staatliche Unterstützung gestärkt am Markt agiert und im internationalen Wettbewerb gut positioniert ist.

Untergliederung: UG 51 UG 51 (BMF) Kassenverwaltung (verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen)

Leitbild der Untergliederung

Die Kernaufgabe dieser Untergliederung ist die Kassenverwaltung des Bundes, insbesondere das Management von Veranlagungen des Bundes, der Siedlungswasserwirtschaft und der Katastrophenfonds sowie das Management der Rückflüsse aus der Europäischen Union.