Leitbild der Untergliederung
Das Bundeskanzleramt koordiniert die allgemeine Regierungspolitik und die gesamte Verwaltung des Bundes, vertritt die Republik Österreich bzw. den Bund gegenüber den Ländern, den obersten Verfassungsorganen und vor Gerichtshöfen. Das Bundeskanzleramt trägt für eine effektive und effiziente Verwaltung – insbesondere in Bezug auf Personal, E-Government, und Verwaltungsinfrastruktur – Verantwortung, besorgt grundsätzliche Angelegenheiten der Mitgliedschaft Österreichs bei der EU (einschließlich des Europäischen Rats ) und Angelegenheiten der Fachbereiche wie öffentlicher Dienst, Verwaltungsreform, Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung, Frauen und Gleichstellungspolitik, Medien-, Volksgruppen-, Archivangelegenheiten und Datenschutz. In den Ressortbereich gehören die amtliche Statistik und der Asylgerichtshof.